Kombination vereinfachtes und verkürztes Verfahren: Effiziente Wärmeplanung für kleine Kommunen
17.6.2026
Die Kombination vereinfachtes und verkürztes Verfahren bietet Gemeinden unter 10.000 Einwohnern einen pragmatischen Weg zur Erfüllung der Wärmeplanungsgesetz (WPG)-Pflichten. Statt sämtliche Gebiete nach einheitlichem Standard zu beplanen, ermöglicht das Gesetz eine differenzierte Betrachtung: Wo zentrale Wärmeversorgung realistisch ist, gilt das vereinfachte Verfahren; für dezentrale Streulagen genügt das verkürzte Verfahren. Diese Systematik reduziert Planungsaufwand und Kosten erheblich – vorausgesetzt, die Kommune wählt die richtige Strategie.
Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Für kleine Gemeinden hält das Gesetz zwei Verfahrensvarianten bereit: das vereinfachte Verfahren nach § 22 WPG i.V.m. § 9 AVEn für das gesamte Gemeindegebiet sowie das verkürzte Verfahren nach § 14 WPG für qualifizierte Teilgebiete mit geringer Wärmedichte oder fehlender Eignung für zentrale Netze.
Zusätzlich eröffnet § 4 Abs. 3 WPG die sogenannte Konvoiplanung. Hierbei bündeln mehrere Gemeinden ihre Ressourcen und erstellen gemeinsam einen Wärmeplan – eine Option, die besonders für Verwaltungsgemeinschaften oder regionale Zusammenschlüsse attraktiv ist.
Die Kombinationsstrategie in der Praxis
Die gleichzeitige Anwendung beider Verfahren erfordert eine klare Gebietsabgrenzung. Entscheidend ist die Eignungsprüfung auf Basis des Kurzgutachtens, das bayernweit über die SecureBox bereitsteht. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Einteilung:
- Vereinfachtes Verfahren: Für das gesamte Gemeindegebiet oder Teilgebiete mit Potenzial für Wärme- oder Wasserstoffnetze
- Verkürztes Verfahren: Für Gebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für dezentrale Versorgung eignen
Besondere Beachtung gilt Gebieten mit erhöhtem Sanierungsbedarf nach § 18 Abs. 5 WPG. Diese sind grundsätzlich auch im verkürzten Verfahren mit Bestandsanalyse zu behandeln, sofern sie nicht explizit vom vereinfachten Verfahren ausgenommen werden.
Vier Schritte zur effizienten Umsetzung
1. Bestandsaufnahme und Kooperationspotenzial prüfen
Vor der Verfahrenswahl sollten Gemeinden klären, ob bereits Wärmepläne oder Energienutzungspläne existieren, die unter Bestandsschutz nach § 5 WPG fallen könnten. Parallel empfiehlt sich die Abstimmung mit Nachbarkommunen: Eine Konvoi-Bildung teilt Kosten und reduziert den Verwaltungsaufwand signifikant.
2. Gebietseinteilung auf Basis des Kurzgutachtens
Das Kurzgutachten wird auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls durch lokale Daten ergänzt. Anschließend erfolgt die klare Zuordnung: Wo zentrale Versorgung ökonomisch und technisch sinnvoll ist, wird das vereinfachte Verfahren angewendet; für Streulagen das verkürzte. Die Checkliste im Leitfaden für das verkürzte Verfahren unterstützt bei dieser Weichenstellung.
3. Ausschreibung und Vergabe optimieren
Für externe Planungsleistungen empfiehlt sich die Nutzung der Musterleistungsverzeichnisse (MLV) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft. Die Leistungsbeschreibung muss explizit auf die Kombination beider Verfahren eingehen und das Kurzgutachten als Grundlage benennen.
Ein wichtiger Hinweis zur Vergabe: Bis zum 31.12.2029 können Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich als Direktauftrag bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro (netto) vergeben werden – vorausgesetzt, die Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden gewahrt.
4. Konvoi-Implementierung strategisch steuern
Bei gemeinsamer Planung sind Kooperationsvereinbarungen, eine interkommunale Steuerungsgruppe und einheitliche Zeitpläne essenziell. Der höhere Abstimmungsbedarf wird durch Kostenteilung und gemeinsame Brückenköpfe bei Wärmenetzen oder -quellen kompensiert. Besonders bei interkommunalen Infrastrukturen entsteht hier langfristig Mehrwert.
Praxistipp: Formulierungshilfen für Leistungsbeschreibungen
Eine rechtssichere Ausschreibung sollte präzise formulieren: „Für das Gemeindegebiet wird ein kommunaler Wärmeplan gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 22 WPG erstellt. Für dezentrale Teilgebiete erfolgt die Planung gemäß § 14 WPG im verkürzten Verfahren.“ Die explizite Nennung des Kurzgutachtens als Einteilungsgrundlage schafft Transparenz gegenüber Bietern und vermeidet spätere Leistungsstreitigkeiten.
Fazit
Die Kombination vereinfachtes und verkürztes Verfahren ist keine Notlösung, sondern ein flexibles Instrument, das kleinen Kommunen ermöglicht, Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Durch die Integration der Konvoi-Option und die Nutzung standardisierter Vorlagen lässt sich die Wärmeplanung bis 2028 effizient und haushaltsfreundlich umsetzen. Entscheidend ist die frühzeitige Strategiefindung und eine präzise Gebietsabgrenzung auf Basis validierter Daten.